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Gebrauchtes Auto gekauft – was nun?

Gebrauchtes Fahrzeug

Endlich: Das neue Auto ist zum Greifen nahe. Der Kaufvertrag ist bereits unterschrieben, das Geld überwiesen und der Tag der Abholung des neuen vierrädrigen Bewegungsmittels steht an. Doch wie geht es weiter? Ist das Fahrzeug einwandfrei, können Sie es ummelden. Im Falle eines Motorschadens haben Sie bei einem privaten Kauf oft nur die Möglichkeit noch einmal zu investieren: Motor kaufen. Möchten Sie einen Gebrauchtwagen zulassen, hängt das Vorgehen davon ab, ob das Fahrzeug beim Kauf bereits abgemeldet oder noch auf den vorherigen Besitzer zugelassen ist. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was es zu beachten gibt.

Fahrzeug umschreiben

Sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein, müssen Sie sich über die Überbrückungsfahrt einigen. Ideal ist, wenn Sie das Fahrzeug direkt vom Abholort zur Zulassungsstelle bewegen und dort ummelden. Wichtig ist, dass für eine Überbrückungsfahrt die Deckungszusage der Kfz-Versicherung benötigt wird, damit im Falle eines Unfalls auf dem Weg zur Zulassungsstelle die Schadenfreiheitsklasse der ehemaligen Besitzer:in unberührt bleibt. Die Versicherer haben hierfür eine Sonderregelung, die Überführungsfahrten richtig versichert.

Es ist jedoch nicht immer möglich, direkt nach dem Kauf eines Gebrauchten zur Zulassungsstelle zu fahren. Das liegt unter anderem daran, dass Fahrzeuge häufig an Wochenenden oder am Abend gekauft und abgeholt werden. Sollte dies der Fall sein, bietet sich an, die Ummeldung des Fahrzeugs vertraglich mit einer Frist im Kaufvertrag festzuhalten. In der Regel betrifft diese drei Tage. Auch hier wird eine Haftung der Verkäufer:innen ausgeschlossen, wenn Käufer:innen innerhalb des Zeitraums einen Unfall verursachen. Als Verkäufer:in ist es trotzdem zu empfehlen, schnellstmöglich eine Kopie des Kaufvertrages an die Versicherungsgesellschaft zu schicken, insoweit das Fahrzeug noch zugelassen ist.

Ist das Fahrzeug abgemeldet, muss es überführt werden

Sollte das Fahrzeug durch den oder die Vorbesitzer:in bereits abgemeldet sein, kann es trotzdem in einem ganz einfachen Verfahren zugelassen werden. Befindet sich das Fahrzeug nicht weit vom Wohnort, können die Fahrzeugpapiere bereits entgegengenommen werden und das Fahrzeug dann zugelassen und abgeholt werden. Bei der Zulassung erhalten die neuen Nummernschilder dann die amtlichen Siegel und können somit am Fahrzeug angebracht und dieses bewegt werden. Damit der Zulassungsprozess besonders schnell geht, empfiehlt es sich, die Nummernschilder bereits mitzubringen. Zahlreiche Zulassungsstellen ermöglichen es, Kennzeichenwünsche vorab online zu reservieren, sodass einem reibungslosen Ablauf nichts im Weg steht.

Befindet sich der Standort des Fahrzeugs jedoch nicht in der Nähe, muss dieses für die Überführung mit Kurzzeitkennzeichen ausgestattet werden. Diese sind ebenfalls an jeder Zulassungsstelle erhältlich und können unabhängig vom Wohnort beantragt werden. Möchten Sie ein Fahrzeug also in einer anderen Stadt abholen, können Sie diese Kurzzeitkennzeichen dort bequem beantragen. Für diese Kennzeichen wird jedoch eine Versicherungsbestätigung sowie eine gültige Hauptuntersuchung benötigt. Das Kurzzeitkennzeichen kann insgesamt fünf Tage verwendet werden und verliert nach diesem Zeitraum automatisch die Gültigkeit.

Achten Sie bei der Fahrzeugübergabe vorwiegend darauf, dass die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II vorhanden sind. Früher waren diese unter dem Begriff Fahrzeugschein und -brief bekannt. Ebenfalls sollte der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen. Sollte das Fahrzeug vor dem 01. Oktober 2005 stillgelegt worden sein, bedarf es ebenfalls einer entsprechenden Bescheinigung über die Abmeldung. Alle Fahrzeuge danach haben einen entsprechenden Vermerk auf der Zulassungsbescheinigung Teil I.

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