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Was muss ich beachten, wenn ich mein Wunschkennzeichen prüfen lasse?

Auf den deutschen Straßen bewegen sich täglich wahre Massen an Autos. Viele Autofahrer möchten sich daher den Luxus gönnen, ihr eigenes Fahrzeug ein wenig zu personalisieren.

Möglich ist dies durch die Reservierung eines Wunschkennzeichens, für welches auch keine allzu hohen Gebühren in Kauf genommen werden müssen. Somit muss der Fahrzeughalter ausschließlich ein wenig Kreativität beweisen, um für sein Auto eine tolle Kennzeichenkombination zu entwerfen.

Idealerweise wird dabei direkt auch an einige Alternativen gedacht. Es kann schließlich durchaus auch vorkommen, dass das erste Wunschkennzeichen bereits von einem anderen Fahrzeughalter verwendet wird und daher nicht mehr verfügbar ist. Prüfen lässt sich dies jedoch vorab der Zulassung im Rahmen eines Verfügbarkeitstests.

Ist das Wunschkennzeichen noch verfügbar?

Vor Ort in der Zulassungsstelle können die Sachbearbeiter in ihrer Datenbank überprüfen, ob das jeweilige Wunschkennzeichen bereits in der Liste der registrierten Kennzeichen auftaucht oder noch frei verfügbar ist.

Eine solche Prüfung kann heutzutage jeder Fahrzeughalter selbst ganz einfach im Internet vornehmen. Auf der entsprechenden Webseite ist es außerdem sehr komfortabel möglich, gleich die Prüfung mehrerer Varianten für das Wunschkennzeichen vorzunehmen. Sollten diese jedoch alle bereits in Verwendung sein, muss eine neue Wunsch Kombination erdacht werden.

Die Prüfung bei der Zulassungsstelle vor Ort ist grundsätzlich direkt im Rahmen der eigentlichen Zulassung möglich. Im Laufe des Zulassungs Prozesses wird der jeweilige Sachbearbeiter an einem Punkt die Frage stellen, ob eine zufällige Kennzeichenkombination akzeptiert wird oder es ein Wunschkennzeichen sein soll. Ist das Wunschkennzeichen dann verfügbar, kann die Reservierung direkt durch den Sachbearbeiter ausgeführt werden.

Die Zulassungsstelle muss jedoch nicht zwingend persönlich aufgesucht werden, um die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens zu prüfen. Im Internet gestaltet sich dieser Vorgang in der Regel wesentlich einfacher. Daneben lässt sich auch die entsprechende Reservierung des verfügbaren Wunschkennzeichens direkt online vornehmen.

Dies ist bei der Prüfung des Wunschkennzeichens zu beachten

Im Rahmen der Prüfung der Verfügbarkeit des Kennzeichens sollten jedoch einige Dinge berücksichtigt werden.

Ist das Wunschkennzeichen beispielsweise nicht für ein Auto, sondern für ein Motorrad gedacht, steht auf dem Kennzeichen generell weniger Platz zur Verfügung. Daneben sind nicht alle erdenklichen Zeichenfolgen auf dem Wunschkennzeichen möglich. An erster Stelle steht beispielsweise immer die Abkürzung des jeweiligen Zulassungsbezirks.

Ebenfalls zu beachten ist allerdings, dass für Motorräder grundsätzlich nur Kombinationen aus einem Buchstaben und vier Ziffern, zwei Buchstaben und zwei Ziffern oder zwei Buchstaben und drei Ziffern möglich sind. Für LKW und PKW kann das Wunschkennzeichen dagegen aus vier Ziffern und einem Buchstaben, drei Ziffern und zwei Buchstaben, sowie vier Ziffern und zwei Buchstaben bestehen.

Diese Kennzeichen sind nicht erlaubt

Daneben bedeutet es nicht zwingend, dass Wunschkennzeichen, die bei der Abfrage als nicht verfügbar markiert werden, bereits von einem anderen Fahrzeughalter verwendet werden.

Eventuell handelt es sich bei diesem auch um ein sogenanntes verbotenes Kennzeichen. Unter diese Kategorie fallen beispielsweise Buchstaben- und Zahlenkombinationen, die einen Bezug zu der Zeit des NS-Regimes oder Terrororganisationen aufweisen, wie IS, SS, SA, NS, KZ oder HJ.

Die detaillierten Regelungen zu den verbotenen Kennzeichen legen jedoch die einzelnen Bundesländer individuell fest. Ein bundeseinheitliches Gesetz dazu besteht nicht. Aus diesem Grund kann eine Kennzeichenkombinationen in einem Bundesland durchaus verboten sein, in einem anderen wiederum erlaubt sein.

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