News zu Neu- und Gebrauchtwagen

Warum müssen Fahrerkarten bei Lkws ausgelesen werden?

Lkws haben ein hohes Fahrzeuggewicht und stellen deshalb von Haus aus ein hohes Risiko da (auf die Verkehrssicherheit bezogen). Damit die Gefahr zumindest ein wenig ausgeglichen wird, wurden für die Fahrer und für die Fahrzeuge spezielle Vorschriften eingeführt. Dazu gehören auch Fahrerkarten und digitale Tachographen mit einem Massenspeicher, mit denen die Ruhe- und Lenkzeiten überprüft und dokumentiert werden können. Um das Ganze zu bearbeiten, ist unter anderem eine Fahrerkarten auslesen Software notwendig. Abnehmer sind in erster Linie Unternehmer, denn sie müssen Regeln einhalten und bestimmte Informationen jederzeit vorlegen können.

Deshalb müssen Fahrerkarten ausgelesen werden

Seit Mai 2006 müssen neu zugelassene Lkws verpflichtend über einen digitalen Tachographen verfügen. Das Gerät ist mit einem Massenspeicher ausgestattet, der bestimmte Fahrzeugdaten abspeichert. Auf der Fahrerkarte werden wiederum personenbezogene Daten aufgezeichnet. Bis zu diesem Zeitpunkt wäre noch kein regelmäßiges Auslesen notwendig, da jederzeit darauf zugegriffen werden kann. Der Knackpunkt ist aber der, dass die Kapazität des Speichers begrenzt ist. Die Aufzeichnung geht zwar immer weiter, jedoch werden alte Daten irgendwann überschrieben. Diese gehen also verloren und können auch nicht wiederbeschafft werden. Damit genau das nicht passiert, muss ein Unternehmer die Fahrerkarten regelmäßig auslesen. Dadurch werden diese extern gespeichert und alte Daten können problemlos überschrieben werden.

Dem Gesetz nach ist die Speicherung für 24 Monate (zwei Jahre) verpflichtend. Nach oben hin gibt es keine Grenzen, weniger darf es aber nicht sein. Des Weiteren sind Sicherheitskopien zu tätigen und gesondert zu lagern.

Gibt es festgelegte Zeitabstände?

Ja, das Auslesen von Fahrerkarten mithilfe eines Lesegeräts und einer Software ist in der EU eindeutig und einheitlich geregelt. In Deutschland sind die Zeilen in der Fahrpersonalverordnung (kurz FPersV) niedergeschrieben, genauer gesagt in § 2 Abs. 5. Es heißt, dass Unternehmer nach spätestens 28 Kalendertagen eine Fahrerkarte beziehungsweise dessen Daten auslesen und in der Firma kopieren müssen. Für die Daten des Massenspeichers gilt eine maximale Frist von 90 Tagen.

Da es sich lediglich um Mindestangaben handelt, spricht nichts gegen ein häufigeres Ausleseintervall. Experten raten auch dazu, wobei einmal pro Kalenderwoche empfohlen wird.

Wer wird bei Verstößen bestraft?

Grundsätzlich hat der Unternehmer die Aufgabe der Sicherung und Aufbewahrung der Daten. Wenn also Fahrerkarte und Massenspeicher nicht regelmäßig nach Vorschrift ausgelesen werden, dann wird dieser bestraft. Im Einzelfall kann die Geldbuße unterschiedlich hoch ausfallen, es gibt jedoch einen Bußgeldkatalog. Darin heißt es, dass ein nicht vorhandenes Auslesegerät mit 750 Euro bestraft wird. Das ist allerdings kein Festpreis, denn die Strafe erhöht sich nach jedem 24-Stunden-Zeitraum und richtet sich pro Fahrer. Ein Verstoß, der eine Spedition viel Geld kosten kann.

Das gleiche Bußgeld wird verhängt, wenn die aus dem Massenspeicher ausgelesenen Daten nicht in einem Archiv landen. Die Geldsanktion bezieht sich auch hier auf je 24 Stunden, dafür gilt es nicht pro Fahrer, sondern pro Fahrzeug.

Welche Pflichten hat der Fahrer?

Der Fahrer hat bei der Auslesung von Fahrerkarte und Massenspeicher nur eine Pflicht, er muss dem Betrieb die Ausdrucke und die Fahrerkarte zur Verfügung stellen. Verweigert er dies und verhindert dadurch ein fristgerechtes Auslesen, dann sind Sanktionen die Folge. Auch eine Geldstrafe in der Höhe von 150 Euro ist vorgeschrieben.

Kommentarfunktion ist deaktiviert