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So beantragt man eine BAFA-Förderung richtig

E-Mobilität

Die Beantragung von unterschiedlichen Zuschüssen hinsichtlich einer optimierten Energieeffizienz können Bürger in Deutschland bei der BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, vornehmen.

Die BAFA stellt dabei nicht nur die richtige Anlaufstelle dar, um die Förderung des BEG-Zuschuss zu beantragen, sondern ebenfalls, den beliebten Zuschuss für eine professionelle Energieberatung. Der folgende Artikel erklärt, wie im Detail vorzugehen ist, um die BAFA-Förderung beantragen zu können.

Antrag bei der BAFA stellen – So klappt es mit der Förderung

Möchten Immobilienbesitzer ihr Objekt beispielsweise mit einer neuen Heizung ausstatten oder eine vorhandene Heizungsanlage optimieren, benötigen sie dazu nicht zwingend die Unterstützung durch einen Energieberater. Sie können den entsprechenden Antrag in ihrer Rolle als Eigentümer auch alleine stellen.

BAFA-Antrag ohne Energieberater

Grundsätzlich ist es nötig, dass für die förderfähigen Leistung bei der Antragsstellung ein detaillierter Kostenvoranschlag vorliegt. Die Kosten, die mit den geplanten Leistungen verbunden sind, sind im Zuge des Antrages anzugeben – sie stellen schließlich die wichtige Basis für den BAFA-Förderbescheid dar.

Im Übrigen ist es nicht möglich, dass die Kosten im Nachtrag noch nach oben angepasst werden. Aus diesem Grund muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das jeweilige Angebot vollständig ausfällt. Für die Antragsstellung wird das elektronische Antragsformular im Internet verwendet.

Hausbesitzer sollten den finalen Handwerkervertrag idealerweise erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids abschließen beziehungsweise die Gewerke mit den gewünschten Leistungen beauftragen. Die BAFA stellt es den Antragsstellern jedoch auch frei, die geplanten Arbeiten bereits vorher zu beginnen – dies findet dann jedoch auf eigenem finanziellen Risiko statt. Die Bearbeitungszeiten können aufgrund der vielen Anträge allerdings recht lang ausfallen.

Immobilieneigentümer reichen den entsprechenden Verwendungsnachweis inklusive sämtlicher nötiger Unterlagen in Form der von der BAFA zur Verfügung gestellten Formulare ein, nachdem sie die geplanten Maßnahmen umgesetzt haben. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann nach der Einreichung beziehungsweise Prüfung dieser Dokumente und Nachweise.

BAFA-Antrag mit Energieberater

Möchten Hausbesitzer einen Antrag auf einzelne Maßnahmen im Bereich der Anlagentechnik oder ihrer Gebäudehülle stellen, können sie dabei nicht auf die Einbindung eines Energieberaters verzichten.

Somit besteht bei dieser Variante der erste Schritt in der Beauftragung des Energie-Effizienz-Experten, kurz EEE. Hilfreich zeigt sich der Energieberater dann im Übrigen auch dabei, wenn es um die Einholung der entsprechenden Kostenvoranschläge beziehungsweise der Ausschreibung von Maßnahmen geht. Immobilienbesitzer haben die Möglichkeit, auch für die Kosten, die für die Tätigkeit des Energieberaters anfallen, eine entsprechende Förderung zu erhalten.

Der Energie-Effizienz-Berater übernimmt die Erstellung der TPB, der technischen Produktbeschreibung, welche eine detaillierte Erläuterung der geplanten Maßnahme umfasst. Im Zuge des Ausfüllens des jeweiligen Formulars, kommt es zu der Generierung der sogenannten TPB-ID. Diese ist nötig, um die Stellung des Antrages auf den Zuschuss online bei der BAFA vorzunehmen.

Immobilieneigentümer können im Anschluss den entsprechenden Handwerkervertrag abschließen und somit die gewünschten Leistungen in Auftrag geben. Die Situation gestaltet sich dabei jedoch wie auch bei der Antragsstellung ohne Energieberater: Werden die Arbeiten vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheid begonnen, liegt das finanzielle Risiko der Arbeiten bei dem Hausbesitzer.

Nach dem Abschluss der Maßnahmen übernimmt der EEE die Erstellung des technischen Produktnachweises auf der Grundlage sämtlicher Nachweise und Rechnungen. Die BAFA erteilt daraufhin eine TPN-ID, welche wiederum nötig ist, um das Online-Verwendungsnachweisformular vollständig auszufüllen. Nach der erfolgreichen Prüfung der eingereichten Unterlagen, zahlt die BAFA den Zuschuss aus.

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