News zu Neu- und Gebrauchtwagen

Autoverkauf: Was man beachten sollte?

Von der Aufbereitung des Fahrzeuges über die Zahlungsvereinbarung bis hin zum Kaufvertrag.
Die Checkliste, zum Ausdrucken und Abhaken, für einen erfolgreichen Autoverkauf:

 

 

 

1. Vorbereitung des Autoverkaufes
2. Aufbereitung des Autos
3. Vereinbarung einer Probefahrt
4. Vereinbarung der Zahlung
5. Erstellung des Kaufvertrages
6. Übergabe der erforderlichen Unterlagen

Fragen, die man sich vor dem Autoverkauf stellen sollte:

1. Aus welchem Grund wird das Auto verkauft?

Vor dem Verkauf sollte der Grund für den Verkauf geklärt werden. In den meisten Fällen wird man von dem Käufer direkt über die Hintergründe des Autoverkaufes gefragt. Negative Argumente über das Fahrzeug wirken sich wertmindernd aus und es wird schwieriger das Fahrzeug zu verkaufen. Handelt es sich um einen Notverkauf, um anstehende Schulden zu begleichen, sollte das Fahrzeug nicht aus der Not heraus unter Wert verkauft werden. Sinnvoller ist es, sich das notwendige Geld zu leihen und die Schulden auf diese Weise zu begleichen. Das geliehene Geld kann im Anschluss durch den Autoverkauf getilgt werden.

Grundsatz: Niemals ein Fahrzeug überstürzt verkaufen. Mit etwas Geduld findet sich der richtige Käufer und das Fahrzeug geht zu einem gerechten Preis über die Theke. Falls nicht, gibt es auch noch die Möglichkeit des Autoankaufs in Berlin oder anderen Stadtteilen und Städten.

2. An wen möchte man das Auto verkaufen?

Hierzu gibt es zwei Optionen. Entweder man verkauft das Fahrzeug an eine Privatperson oder an einen Händler. Der Verkauf an einen Händler geht in der Regel schneller und einfacher.

3. Sollte man das Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden?

Man muss vor dem Verkauf das Fahrzeug nicht abmelden, kann es aber tun. Wird das Fahrzeug abgemeldet, befindet man sich aber auf der sicheren Seite. Die Kfz-Versicherung und Steuer müssen dann nicht mehr entrichtet werden. Es fallen lediglich nur noch die Kosten für die Abmeldung an. Ist das Fahrzeug abgemeldet, muss der Käufer jedoch ein Überführungskennzeichen mitbringen, um das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegen zu können. Alternativ muss das Fahrzeug mit einem Anhänger abgeholt werden. Ein Überführungskennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen ist auch für eine Probefahrt notwendig.
Optional kann im Kaufvertrag festgehalten werden, dass der Käufer das Fahrzeug nach der Überfahrt umgehend ummeldet. Auf diese Weise spart man sich den Gang zur Zulassungsstelle und die Kfz-Versicherung geht auf den Käufer über. Die Kfz-Versicherung kann dann innerhalb von einem Monat mit einem Sonderkündigungsrecht gekündigt werden.

Checkliste:

1. Vorbereitung des Autoverkaufes

Preisermittlung:

Bevor das Fahrzeug inseriert wird, muss eine gründliche Recherche über den aktuellen Preis des Fahrzeuges stattfinden. Hierzu einfach Online-Plattformen, wie Mobile oder Autoscout, als Recherchequelle heranziehen.

Erstellen der Anzeige:

Steht der Preis fest, ist es an der Zeit das Auto zu inserieren. Alle erforderlichen Daten, die das Fahrzeug beschreiben, müssen nun den potenziellen Käufern aufgetischt werden.

2. Aufbereitung des Autos

Das Fahrzeug sollte sowohl für die Bilder der Anzeige als auch für die potenziellen Käufer in einem gepflegten Zustand präsentiert werden. Ein gepflegtes Fahrzeug macht einen besseren Eindruck. Auf diese Weise wird dem Käufer kein weiterer Verhandlungsspielraum gewährt und der Verkäufer ist somit näher an der gedachten Wunschsumme.

3. Vereinbarung einer Probefahrt

Hat sich ein potenzieller Kunde gemeldet und ist an dem Fahrzeug interessiert, reicht eine optische Begutachtung meistens nicht aus. Durch eine Probefahrt kann sich der Käufer einen zweiten Blick verschaffen und im besten Fall, wenn alle technischen Voraussetzung für ihn erfüllt sind, steht den Verhandlungen im Nachgang nichts mehr im Weg.

4. Vereinbarung der Zahlung

Die sicherste Zahlungsmethode ist Bargeld. Auf diese Weise hat man die Garantie, dass man den vereinbarten Betrag auch erhält. Wird der Restbetrag bei Erhalt in bar bezahlt, kann man eine Anzahlung annehmen. Das Fahrzeug und die dazugehörigen Papiere sollten aber erst bei vollständiger Bezahlung übergeben werden.

5. Erstellung des Kaufvertrages

Der Kaufvertrag sollte immer schriftlich aufgesetzt werden. Ist man zeitlich verhindert, ist der Verkauf durch eine Verkaufsvollmacht realisierbar.

6. Übergabe der erforderlichen Unterlagen

  • Kaufvertrag mit Unterschrift von beiden Parteien Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • AU- und HU-Bescheinigung
  • Reparatur- und Wartungsrechnungen, Servicehaft
  • Bei Unfallschäden: Bilder und Gutachten
  • Schlüssel und / oder Codekarten für das Auto
  • Bedienungsanleitung
  • Bauartgenehmigungen und Teilgutachten für Anbauteile und Zubehör, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Kommentarfunktion ist deaktiviert