{"id":538,"date":"2022-10-25T09:51:43","date_gmt":"2022-10-25T07:51:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gebrauchtwagen-neuautos.de\/news\/?p=538"},"modified":"2022-10-25T09:51:43","modified_gmt":"2022-10-25T07:51:43","slug":"gebrauchtes-auto-gekauft-was-nun","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gebrauchtwagen-neuautos.de\/news\/gebrauchtes-auto-gekauft-was-nun\/","title":{"rendered":"Gebrauchtes Auto gekauft \u2013 was nun?"},"content":{"rendered":"ANZEIGE - <p>Endlich: Das neue Auto ist zum Greifen nahe. Der Kaufvertrag ist bereits unterschrieben, das Geld \u00fcberwiesen und der Tag der Abholung des neuen vierr\u00e4drigen Bewegungsmittels steht an. Doch wie geht es weiter? Ist das Fahrzeug einwandfrei, k\u00f6nnen Sie es ummelden. Im Falle eines Motorschadens haben Sie bei einem privaten Kauf oft nur die M\u00f6glichkeit noch einmal zu investieren: <a href=\"https:\/\/fair-motors.de\/motor-kaufen\/\">Motor kaufen<\/a>. M\u00f6chten Sie einen Gebrauchtwagen zulassen, h\u00e4ngt das Vorgehen davon ab, ob das Fahrzeug beim Kauf bereits abgemeldet oder noch auf den vorherigen Besitzer zugelassen ist. Im Folgenden erkl\u00e4ren wir Ihnen, was es zu beachten gibt.<\/p>\n<h2>Fahrzeug umschreiben<\/h2>\n<p>Sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein, m\u00fcssen Sie sich \u00fcber die \u00dcberbr\u00fcckungsfahrt einigen. Ideal ist, wenn Sie das Fahrzeug direkt vom Abholort zur Zulassungsstelle bewegen und dort <a href=\"https:\/\/www.gebrauchtwagen-neuautos.de\/news\/kfz-zulassung-das-wird-benoetigt\/\">ummelden<\/a>. Wichtig ist, dass f\u00fcr eine \u00dcberbr\u00fcckungsfahrt die Deckungszusage der Kfz-Versicherung ben\u00f6tigt wird, damit im Falle eines Unfalls auf dem Weg zur Zulassungsstelle die Schadenfreiheitsklasse der ehemaligen Besitzer:in unber\u00fchrt bleibt. Die Versicherer haben hierf\u00fcr eine Sonderregelung, die \u00dcberf\u00fchrungsfahrten richtig versichert.<\/p>\n<p>Es ist jedoch nicht immer m\u00f6glich, direkt nach dem Kauf eines Gebrauchten zur Zulassungsstelle zu fahren. Das liegt unter anderem daran, dass Fahrzeuge h\u00e4ufig an Wochenenden oder am Abend gekauft und abgeholt werden. Sollte dies der Fall sein, bietet sich an, die Ummeldung des Fahrzeugs vertraglich mit einer Frist im Kaufvertrag festzuhalten. In der Regel betrifft diese drei Tage. Auch hier wird eine Haftung der Verk\u00e4ufer:innen ausgeschlossen, wenn K\u00e4ufer:innen innerhalb des Zeitraums einen Unfall verursachen. Als Verk\u00e4ufer:in ist es trotzdem zu empfehlen, schnellstm\u00f6glich eine Kopie des Kaufvertrages an die Versicherungsgesellschaft zu schicken, insoweit das Fahrzeug noch zugelassen ist.<\/p>\n<h2>Ist das Fahrzeug abgemeldet, muss es \u00fcberf\u00fchrt werden<\/h2>\n<p>Sollte das Fahrzeug durch den oder die Vorbesitzer:in bereits abgemeldet sein, kann es trotzdem in einem ganz einfachen Verfahren zugelassen werden. Befindet sich das Fahrzeug nicht weit vom Wohnort, k\u00f6nnen die Fahrzeugpapiere bereits entgegengenommen werden und das Fahrzeug dann zugelassen und abgeholt werden. Bei der Zulassung erhalten die neuen Nummernschilder dann die amtlichen Siegel und k\u00f6nnen somit am Fahrzeug angebracht und dieses bewegt werden. Damit der Zulassungsprozess besonders schnell geht, empfiehlt es sich, die Nummernschilder bereits mitzubringen. Zahlreiche Zulassungsstellen erm\u00f6glichen es, Kennzeichenw\u00fcnsche vorab online zu reservieren, sodass einem reibungslosen Ablauf nichts im Weg steht.<\/p>\n<p>Befindet sich der Standort des Fahrzeugs jedoch nicht in der N\u00e4he, muss dieses f\u00fcr die \u00dcberf\u00fchrung mit Kurzzeitkennzeichen ausgestattet werden. Diese sind ebenfalls an jeder Zulassungsstelle erh\u00e4ltlich und k\u00f6nnen unabh\u00e4ngig vom Wohnort beantragt werden. M\u00f6chten Sie ein Fahrzeug also in einer anderen Stadt abholen, k\u00f6nnen Sie diese Kurzzeitkennzeichen dort bequem beantragen. F\u00fcr diese Kennzeichen wird jedoch eine Versicherungsbest\u00e4tigung sowie eine g\u00fcltige Hauptuntersuchung ben\u00f6tigt. Das Kurzzeitkennzeichen kann insgesamt f\u00fcnf Tage verwendet werden und verliert nach diesem Zeitraum automatisch die G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p>Achten Sie bei der Fahrzeug\u00fcbergabe vorwiegend darauf, dass die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II vorhanden sind. Fr\u00fcher waren diese unter dem Begriff Fahrzeugschein und -brief bekannt. Ebenfalls sollte der Nachweis einer g\u00fcltigen <a href=\"https:\/\/www.gebrauchtwagen-neuautos.de\/news\/hu-vorbereitung-darauf-ist-zu-achten\/\">Hauptuntersuchung<\/a> vorliegen. Sollte das Fahrzeug vor dem 01. Oktober 2005 stillgelegt worden sein, bedarf es ebenfalls einer entsprechenden Bescheinigung \u00fcber die Abmeldung. Alle Fahrzeuge danach haben einen entsprechenden Vermerk auf der Zulassungsbescheinigung Teil I.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ANZEIGE &#8211; Endlich: Das neue Auto ist zum Greifen nahe. Der Kaufvertrag ist bereits unterschrieben, das Geld \u00fcberwiesen und der Tag der Abholung des neuen vierr\u00e4drigen Bewegungsmittels steht an. Doch wie geht es weiter? Ist das Fahrzeug einwandfrei, k\u00f6nnen Sie es ummelden. 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