{"id":354,"date":"2020-09-21T11:13:54","date_gmt":"2020-09-21T09:13:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gebrauchtwagen-neuautos.de\/news\/?p=354"},"modified":"2020-09-21T11:13:54","modified_gmt":"2020-09-21T09:13:54","slug":"warum-muessen-fahrerkarten-bei-lkws-ausgelesen-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gebrauchtwagen-neuautos.de\/news\/warum-muessen-fahrerkarten-bei-lkws-ausgelesen-werden\/","title":{"rendered":"Warum m\u00fcssen Fahrerkarten bei Lkws ausgelesen werden?"},"content":{"rendered":"ANZEIGE - <p>Lkws haben ein hohes Fahrzeuggewicht und stellen deshalb von Haus aus ein hohes Risiko da (auf die Verkehrssicherheit bezogen). Damit die Gefahr zumindest ein wenig ausgeglichen wird, wurden f\u00fcr die Fahrer und f\u00fcr die Fahrzeuge spezielle Vorschriften eingef\u00fchrt. Dazu geh\u00f6ren auch Fahrerkarten und digitale Tachographen mit einem Massenspeicher, mit denen die Ruhe- und Lenkzeiten \u00fcberpr\u00fcft und dokumentiert werden k\u00f6nnen. Um das Ganze zu bearbeiten, ist unter anderem eine <a href=\"https:\/\/www.tachobyte.de\/\">Fahrerkarten auslesen Software<\/a> notwendig. Abnehmer sind in erster Linie Unternehmer, denn sie m\u00fcssen Regeln einhalten und bestimmte Informationen jederzeit vorlegen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Deshalb m\u00fcssen Fahrerkarten ausgelesen werden<\/h2>\n<p>Seit Mai 2006 m\u00fcssen neu zugelassene Lkws verpflichtend \u00fcber einen digitalen Tachographen verf\u00fcgen. Das Ger\u00e4t ist mit einem Massenspeicher ausgestattet, der bestimmte Fahrzeugdaten abspeichert. Auf der Fahrerkarte werden wiederum personenbezogene Daten aufgezeichnet. Bis zu diesem Zeitpunkt w\u00e4re noch kein regelm\u00e4\u00dfiges Auslesen notwendig, da jederzeit darauf zugegriffen werden kann. Der Knackpunkt ist aber der, dass die Kapazit\u00e4t des Speichers begrenzt ist. Die Aufzeichnung geht zwar immer weiter, jedoch werden alte Daten irgendwann \u00fcberschrieben. Diese gehen also verloren und k\u00f6nnen auch nicht wiederbeschafft werden. Damit genau das nicht passiert, muss ein Unternehmer die Fahrerkarten regelm\u00e4\u00dfig auslesen. Dadurch werden diese extern gespeichert und alte Daten k\u00f6nnen problemlos \u00fcberschrieben werden.<\/p>\n<p>Dem Gesetz nach ist die Speicherung f\u00fcr 24 Monate (zwei Jahre) verpflichtend. Nach oben hin gibt es keine Grenzen, weniger darf es aber nicht sein. Des Weiteren sind Sicherheitskopien zu t\u00e4tigen und gesondert zu lagern.<\/p>\n<h2>Gibt es festgelegte Zeitabst\u00e4nde?<\/h2>\n<p>Ja, das Auslesen von Fahrerkarten mithilfe eines Leseger\u00e4ts und einer Software ist in der EU eindeutig und einheitlich geregelt. In Deutschland sind die Zeilen in der Fahrpersonalverordnung (kurz FPersV) niedergeschrieben, genauer gesagt in \u00a7 2 Abs. 5. Es hei\u00dft, dass Unternehmer nach sp\u00e4testens 28 Kalendertagen eine Fahrerkarte beziehungsweise dessen Daten auslesen und in der Firma kopieren m\u00fcssen. F\u00fcr die Daten des Massenspeichers gilt eine maximale Frist von 90 Tagen.<\/p>\n<p>Da es sich lediglich um Mindestangaben handelt, spricht nichts gegen ein h\u00e4ufigeres Ausleseintervall. Experten raten auch dazu, wobei einmal pro Kalenderwoche empfohlen wird.<\/p>\n<h2>Wer wird bei Verst\u00f6\u00dfen bestraft?<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich hat der Unternehmer die Aufgabe der Sicherung und Aufbewahrung der Daten. Wenn also Fahrerkarte und Massenspeicher nicht regelm\u00e4\u00dfig nach Vorschrift ausgelesen werden, dann wird dieser bestraft. Im Einzelfall kann die Geldbu\u00dfe unterschiedlich hoch ausfallen, es gibt jedoch einen Bu\u00dfgeldkatalog. Darin hei\u00dft es, dass ein nicht vorhandenes Ausleseger\u00e4t mit 750 Euro bestraft wird. Das ist allerdings kein Festpreis, denn die Strafe erh\u00f6ht sich nach jedem 24-Stunden-Zeitraum und richtet sich pro Fahrer. Ein Versto\u00df, der eine Spedition viel Geld kosten kann.<\/p>\n<p>Das gleiche Bu\u00dfgeld wird verh\u00e4ngt, wenn die aus dem Massenspeicher ausgelesenen Daten nicht in einem Archiv landen. Die Geldsanktion bezieht sich auch hier auf je 24 Stunden, daf\u00fcr gilt es nicht pro Fahrer, sondern pro Fahrzeug.<\/p>\n<h2>Welche Pflichten hat der Fahrer?<\/h2>\n<p>Der Fahrer hat bei der Auslesung von Fahrerkarte und Massenspeicher nur eine Pflicht, er muss dem Betrieb die Ausdrucke und die Fahrerkarte zur Verf\u00fcgung stellen. Verweigert er dies und verhindert dadurch ein fristgerechtes Auslesen, dann sind Sanktionen die Folge. Auch eine Geldstrafe in der H\u00f6he von 150 Euro ist vorgeschrieben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ANZEIGE &#8211; Lkws haben ein hohes Fahrzeuggewicht und stellen deshalb von Haus aus ein hohes Risiko da (auf die Verkehrssicherheit bezogen). Damit die Gefahr zumindest ein wenig ausgeglichen wird, wurden f\u00fcr die Fahrer und f\u00fcr die Fahrzeuge spezielle Vorschriften eingef\u00fchrt. 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