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Autoschlüsselverlust: Autoschlüssel verloren, Nachmachen und Nachbestellen

 

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Wenn Ihr Auto gestohlen wird

Wenn Ihr Auto gestohlen wurde ist es besonders wichtig, dass Sie einen kühlen Kopf und den Überblick behalten. Werden Sie nicht hektisch, aber reagieren Sie auch sofort. Es ist verständlich das der Diebstahl eines Autos bei Ihnen heftige Gefühle auslöst. Aber es ist wichtig die Ruhe zu bewahren! Es kommt gar nicht so selten vor das sich im gestohlenen Fahrzeug auch alle wichtigen Papiere befinden. Überlegen Sie sich daher, ob Sie irgendwelche Dinge im Voraus getan haben, die Ihnen jetzt helfen könnten. Also: haben Sie eventuell die Fahrzeugpapiere kopiert? Ihren Führerschein? All das macht es unter Umständen leichter Ihr Auto wieder zu finden bzw. Ihren Anspruch bei der Versicherung geltend zu machen.

Haben Sie Fotos von Ihrem Fahrzeug gemacht? Es ist immer gut wenn man für den Fall der Fälle sein Auto aus mehreren Perspektiven abgelichtet hat. Fotos von Ihren Auto werden der Polizei beim auffinden Ihres gestohlenen Fahrzeuges weiterhelfen. Haben Sie keine Fotos gemacht, so beschreiben Sie der Polizei alle wichtigen Details Ihres Wagens. Auch scheinbare Kleinigkeiten wie eine Delle oder ein Kratzer sind interessant und sollten nicht vergessen werden.

War Ihr Fahrzeug gegen Diebstahl gesichert? Bestimmte Sicherheits-Systeme und Diebstahl-Warnanlagen können scheitern weil die Diebe Mittel und Wege gefunden haben diese Systeme zu überlisten. Bitte seien Sie ehrlich und sagen Sie der Polizei auch, wenn Sie eventuell den Schlüssel im Zündschloss stecken gelassen hatten. Das ist zwar peinlich aber auch sehr wichtig.

Wenn Sie bemerken dass Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, so informieren Sie unverzüglich die Polizei. Ein Beamter wird dann Ihren Fall aufnehmen und wird Sie in der Regel bitten alle vorhandenen Fahrzeugpapiere einsehen zu können.

Setzen Sie sich ebenfalls schnell mit Ihrer Versicherungs-Gesellschaft zusammen und melden dort den Diebstahl Ihres Fahrzeuges. Dort können Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Je nach Versicherung bekommen Sie auch einen Mietwagen, so dass Sie weiterhin mobil sein können.

Auch nachdem Sie die Polizei und die Versicherung kontaktiert haben kann es sein das Ihnen noch wichtige Details zu Ihrem Auto oder den Diebstahl an sich einfallen. Scheuen Sie sich dann nicht und melden Sie sich noch einmal bei der Polizei. Es sind sogar schon sehr peinliche Fälle passiert, bei denen Fahrzeuge als gestohlen gemeldet wurden obwohl Sie in der Garage standen. Aber der Besitzer hatte nicht mehr daran gedacht…

Sollten Sie Ihren Autoschlüssel verloren haben, ist eine Autovermietung wahrscheinlich sehr nützlich für Sie. Probieren Sie erento.com.


Ist der Autoschlüssel weg, sollten Besitzer darüber sofort ihre Versicherung informieren. Sonst gibts unter Umständen kein Geld, wenn auch noch das Auto verschwindet. Herrn Meier wurde in Österreich der Autoschlüssel gestohlen. Zunächst war das kein größeres Problem. Er hatte den Zweitschlüssel bei sich, fuhr zurück und ging zur Tagesordnung über. Ein Jahr später wird sein Auto in Deutschland geklaut. Der Bestohlene zeigt den Diebstahl an. Der Wagen wird beschädigt in Polen gefunden. Pech für Herrn Meier: Sein Versicherer muss für die entstandenen Schäden nicht aufkommen. Denn Herr Meyer kann nicht alle Originalschlüssel vorweisen. Und somit nicht nachweisen, dass es nicht der entwendete Schlüssel war, mit dem sein Auto geklaut wurde. Einbruchsspuren gab es nämlich nicht.

Er hätte dem Versicherer den Schlüsselverlust mitteilen und sein Auto etwa durch das Austauschen der Schlösser sichern müssen. „Der Originalschlüssel ist bei Autodiebstählen inzwischen das A und O. Dass Kriminielle mit einem Draht die Tür öffnen und dann zwei Kabel aneinander halten, kommt, seit es die elektronische Wegfahrsperre gibt, kaum mehr vor“, sagt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Deshalb ist es sehr wichtig, die Versicherung zu informieren, wenn ein Autoschlüssel geklaut wird oder verloren geht.

Ist das Auto weg und der Besitzer kann nicht mehr alle Originalschlüssel vorlegen, prüft der Versicherer genau, ob sich der Fahrzeughalter grob fahrlässig verhalten hat. In diesem Fall kann die Gesellschaft nämlich den Schadenersatz verweigern. Was „grob fahrlässig“ bedeutet, ist allerdings nicht klar definiert und beschäftigt die Gerichte. So handelt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Naumburg ein Autofahrer, der am Strand seinen Fahrzeugschlüssel in seiner Kleidung versteckt und diese für kurze Zeit unbeaufsichtigt lässt, nicht grob fahrlässig (Az. 4 U 141/01).

Anders sieht es aus, wenn der Fahrzeughalter in einer Kneipe seine Jacke samt Autoschlüssel an die Garderobe hängt. Er macht es den Dieben zu leicht, entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 29 C 10453/89). Die Kaskoversicherung musste nicht zahlen. Wäre der Schlüssel dagegen nicht aus der Jacke an der Garderobe, sondern aus dem Rucksack neben dem Stuhl des Gaststättenbesuchers gestohlen worden, hätte der Versicherer zahlen müssen. Hier sei ein Diebstahl nicht absehbar gewesen und der Autofahrer habe deswegen auch nicht grob fahrlässig gehandelt, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-10 U 191/03).

Wenn man nach einem Schlüsseldiebstahl
damit rechnen muss, dass das Auto geklaut wird, übernimmt sogar der Versicherer die Kosten für den Austausch der Schlösser. Der Tatort Gaststätte ist hierfür ein gutes Beispiel: Wird der Schlüssel dort geklaut und ist der Autobesitzer Stammgast, muss er damit rechnen, dass der Dieb das Fahrzeug und dessen Standort kennt. Der Austausch des Schlosses würde dann dem Versicherungsnehmer als „Rettungskosten“ ersetzt. Kein Geld von ihrer Versicherung erhalten aber Autofahrer, die den Schlüssel im Zündschloss haben stecken lassen. Und sei es auch noch so kurz.

Ein Versicherer weigerte sich, seinem Kunden das gestohlene Fahrzeug zu bezahlen, weil er seinen Pkw zum Beladen vor einem Geschäft unverschlossen und mit Schlüssel im Schloss stehen ließ. Obwohl er nur eine Minute weg war, sah das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 10 U 1146/99) dieses Verhalten geradezu als Einladung für die Diebe an...

 

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